Liebe UL Fluginteressentin,

lieber UL Fluginteressent!

 

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen kleinen

Einblick in das Ultraleichtfliegen geben.

 

Ultraleichtfliegen ist Fliegen mit leichten, motorgetriebenen Luftsportgeräten,

mit einer Gesamtabflugmasse von max. 600kg bzw. 472,5 kg für bisher zugelassene Geräte

und Trikes.

 

Man unterscheidet zwei Hauptgruppen von UL-Flugzeugen, die ihrer

Steuerungsart unterschieden werden:

 

1. Gewichtskraftgesteuerte UL (Trikes und Minimum-Systeme)

2. Aerodynamisch gesteuerte UL (Dreiachser)

 

 

Hier einige technische Daten:

 

Fluggeschwindigkeit: min. 65 km/h - max. ca. 300 km/h

 

Reisegeschwindigkeit: ca. 70 - 250 km/h (je nach Flugzeugtyp)

 

Reichweite: ca. 350 km - 1000 km

 

Anschaffungskosten: ab ca. 6 000,--€ (Gebrauchte Geräte) bis 250.000,-€

 

Versicherungskosten: pro Jahr ca. 120,--€

 

 

Man darf von jedem für UL´s zugelassenen Flugplatz starten und fliegt

je nach Fluggebiet in Deutschland bis maximal ca. 1.500 m über Grund.

 

 

 

 

 

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, dies

kennenzulernen, bieten wir Schnupperflüge an!

 

Zum UL - Fliegen benötigen Sie einen UL-Flugschein (SPL(F)-UL), den Sie

in unserer Flugschule für gewichtskraft - und aerodynamisch - gesteuerte UL erwerben können.

 

Die Ausbildung

 

Die Ausbildung gliedert sich in Praxis- und Theorieunterricht mit jeweils

anschließender Prüfung.

Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn beträgt 16 Jahre. Nach oben gibt

es keine Grenze.

 

Leider notwendiger Papierkram:

 

1. Fliegerärztliches Untersuchungszeugnis LAPL (entfällt bei LL)

 

Fliegerärzte in Ihrer Nähe, finden Sie im Branchenverzeichnis.

 

2. Kopie des Personalausweises

 

3. Ausbildungsmeldung Deutscher Ultraleichtflugverband (DULV)

 

4. Ausbildungsvertrag Flugschule

 

5. Haftungsvereinbarung

 

Geben Sie diese Unterlagen bei uns ab. Wir erledigen alles weitere.

 

 

Die Theorie

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Kompaktunterricht am effektivsten

ist, und erfolgt spätestens vor der Überlandausbildung.

 

Es werden in 60 Stunden die Fächer

Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen,

Technik, Flugfunk und menschliches Leistungsvermögen unterrichtet.

 

Beginn: Samstags 9.00 Uhr

 

Verlauf: 7 Tage Theorieunterricht (ganztags, Beginn Samstags)

8. Tag Probeprüfung

1-2 Wochen später Prüfung

 

 

Termine nach Bedarf und in Absprache mit den Flugschülern.

 

 

Für den Theorieunterricht benötigen Sie:

 

- Prüfungsfragenkatalog

- Fliegertaschenkalender, Ausgabe BRD

- Luftfahrtkarte ICAO, Blatt Frankfurt 1 : 500 000

- Geo - Dreieck / Navigationsplotter

 

Wir empfehlen weiterhin das Buch von Friedrich Schmidt

 

Ultraleichtfliegen“

 

Dies alles können Sie über uns beziehen.

 

 

Anrechnung von Vorausbildungen:

 

Für den PPL-Inhaber reduziert sich die theoretische Ausbildung auf

Einweisungen in Technik und Verhalten in besonderen Fällen.

 

Für Inhaber eines unbeschränkten Gleitsegel- o. Hängegleiter-B-Schein entfällt das Fach Meteorologie.

 

Für BZF Inhaber entfällt das Fach Flugfunk.

 

Die Praxisausbildung

 

beträgt min. 25h(Trikes) oder 30h(Aerodynamisch gesteuert) und gliedert sich in drei Ausbildungsschritte, die je nach Wetter und individueller Zeiteinteilung erfolgen kann.

 

Der Flugunterricht wird auf dem Flugplatz Hundheim erteilt.

 

Die Praxisausbildung kann auch vor der Theorieausbildung begonnen werden.

 

 

1. Doppelsitzerschulung:

 

Hier fliegen Sie mit dem Fluglehrer und erlernen so gefahrloses, selbstständiges Fliegen.

Ohne Vorkenntnisse benötigen Sie etwa 10 - 15 Stunden bis zur Alleinflugreife.

 

 

2. Einsitzerschulung:

 

Sie umfasst Flugunterricht im Einsitzer mit Funkunterstützung unter Aufsicht des Fluglehrers.

 

Lerninhalte:

 

Geräteaufbau, Gerätecheck, Flugplatz- und Gebietseinweisung, Starten, Geradeausflug, Kurvenflug, Platzrundenbetrieb, Landen, Mischbetrieb mit anderen Luftfahrzeugen, Verhalten in besonderen Fällen, Langsamflug, Rücken- und Seitenwindlandungen, Notlandeübungen, Geräteabbau.

 

 

3. Überlandflüge:

 

Die Streckenflugausbildung führt den Piloten bis zur praktischen Prüfung für den Luftfahrerschein, die von unabhängigen Prüfern abgenommen wird.

 

Sie umfasst selbstständige Planung und Durchführung von mindestens

5 Überlandflügen und dem Prüfungsflug zu fremden Flugplätzen.

( Ausbildung mit Minimum 3 Überlandflüge)

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information einen weitgehenden Einblick in die Materie UL-Fliegen und den Weg dahin verschafft zu haben.

Bestimmt haben Sie noch weitere Fragen.

Sei es die Anfahrt, Unterbringung, Schulungsgeräte, Lehrgangstermine etc.

Hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Scheuen Sie nicht den Griff zum Telefon und rufen Sie uns an.

 

Ausbildungsleiter: Werner Franz 0172/6 51 27 09

 

Fluglehrer: Thorsten Franz 0170/4 72 53 64

 

Fluglehrer: Oliver Moorby 0178/2 84 82 55

 

Fluglehrer: Harald Franz 0160/1 53 49 83

 

Fluglehrer: Philipp Michel 0171/7 79 33 37

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